Bevor der Carport aufgebaut werden kann, muss zunächst die bürokratische Erlaubnis eingeholt werden. Obwohl ein Carport in manchen Regionen auch genehmigungsfrei errichtet werden darf, ist in den meisten Fällen ein Bauantrag zu stellen.
Informieren Sie sich daher rechtzeitig bei Ihrer zuständigen Baubehörde über die geltenden Regulierungen. Auch wenn keine Baugenehmigung notwendig ist, vielleicht existieren zusätzliche Satzungen, die Ihr Bauvorhaben verhindern könnten, zum Beispiel ein besonderer Denkmalschutz für Ihr Wohnhaus.
Für den Bauantrag sind eine Reihe an Formularen einzureichen. Dazu gehören das Bauantragsformular, ein aktueller Auszug aus der Flurkarte (auch Liegenschaftskarte oder Katasterkarte genannt) und ein Lageplan des Grundstücks.
Hinzu kommen eventuell ein vom Vermessungsamt oder öffentlich bestelltem Vermessungsingenieur erstellter Lage- und Abstandsflächenplan, ein Grundriss des geplanten Objekts mit allen relevanten Maßen, sowie ein Plan der Außenanlagen, aus der die Grundfläche hervorgeht. Zudem muss eventuell ein Baumfällantrag gestellt werden, wenn Sie für die Errichtung des Carports Bäume auf dem Grundstück entfernen möchten.
Soll der Carport in der Nähe von einem Wohnhaus errichtet werden, ist meist auch der Nachweis des vorbeugenden baulichen Brandschutzes einzureichen. Dieser gilt als Nachweis dafür, dass die entsprechenden Brandschutzbedingungen bei dem Bauvorhaben eingehalten werden.
Wenn Sie Probleme haben bei der Erstellung des Bauantrags, kann Ihnen der Hersteller des Carports oftmals weiterhelfen. Unabhängig davon können Sie sich auch an einen qualifizierten Entwurfsverfasser wenden, der für Sie die Unterlagen ausarbeitet.
Hier finden Sie weitere Informationen zur Carport Baugenehmigung.